Das Gesundheitsamt erstellt Nachweise für alle Personen, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert waren. Diese Nachweise werden mit Berücksichtigung des Datenschutzes versandt. Wer mit SARS-CoV-2 infiziert ist, wird zum Ende der Quarantäne automatisch einen Nachweis erhalten.

Als immun durch eine überstandene Infektion gelten Personen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate mit SARS-CoV-2 infiziert waren. Personen, deren Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, gelten als immun, wenn sie danach zusätzlich eine einmalige Impfung erhalten haben.

Es reicht nicht aus, eine überstandene Infektion nur mit einem nachträglichen Antikörpertest nachzuweisen. Als Nachweis nach aktuellem Recht gilt nur der positive PCR-Test.