29. April 2020

„Wurst to go“ am Ersten Mai

Landkreis weist auf Verbot von Mitnahmeangeboten hin

Landkreis Gießen. Der Erste Mai steht bevor und so manch ein Verein hat sich überlegt, Speisen und Getränke zur Mitnahme anzubieten – beispielsweise die sogenannte „Wurst to go“. Die Veranstalter begründen dies mit den bestehenden Hygieneregeln für Gastronomie und Eisdielen. Landrätin Anita Schneider weist darauf hin: „Ein solcher Vergleich hinkt nicht nur am Maifeiertag. Essens- und Getränkestände stehen im klaren Widerspruch sowohl zur dritten als auch zur vierten Corona-Verordnung des Landes Hessen.“

Derartige Aktivitäten entwickeln sich zu einem Anziehungspunkt für Personen, was mit Blick auf das Kontaktminimierungsgebot unbedingt zu vermeiden sei. Gesundheitsdezernent Hans-Peter Stock ergänzt: „Auch sind Vereine weder als Eisdielen noch als Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes zu bewerten. Hinzu kommt, dass Zusammenkünftein Vereinen ausdrücklich untersagt sind.“