8. Februar 2021
Vereinbarte Termine für Zweitimpfung bleiben bestehen
Ständige Impfkommission hält an Empfehlung fest / Personen ohne Terminbestätigung werden am Impfzentrum abgewiesen
Die Firma BioNTech hat die Produktinformationen ihres Impfstoffes gegen das Coronavirus aktualisiert. Dabei wurde die Formulierung des Zeitraums zwischen erster und zweiter Impfung angepasst. Es wird nun empfohlen, die Zweitimpfung drei Wochen nach der Erstimpfung durchzuführen. In der vorigen Fassung lautete die Empfehlung, die zweite Dosis mindestens drei Wochen nach der ersten Dosis zu impfen.
Die Ständige Impfkommission des Bundes bleibt bei ihrer ursprünglichen Empfehlung, dass mit dem BioNTech-Impfstoff die Zweitimpfungen im Regelfall drei bis vier Wochen nach der Erstimpfung, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen erfolgen sollen. Auch das Paul-Ehrlich-Institut als für die Zulassung zuständige Bundeseinrichtung bestätigt diese Empfehlung. Das Land Hessen hält daher an den bisher vergebenen Terminen für die Zweitimpfung fest. Um mögliche Irritationen zu vermeiden, legt das Land in Zukunft standardmäßig einen dreiwöchigen Abstand zwischen den beiden Impfterminen zugrunde.
„Wir verstehen, dass die veränderten Produktinformationen bei manchen Bürgerinnen und Bürgern zu Verunsicherungen geführt haben“, sagt Mario Binsch, Leiter des Impfzentrums im Landkreis Gießen. „Dennoch müssen wir Personen abweisen, die ohne schriftliche Terminbestätigung früher als geplant nach Heuchelheim kommen. Das liegt daran, dass wir nur genau so viel Impfstoff im Impfzentrum haben wie auch Termine vergeben wurden.“