23. April 2021
Umsetzung der „Bundesnotbremse“ im Landkreis Gießen
Sozialministerium informiert ab sofort über die geltenden Regelungen
Nach den Regelungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) gilt im Landkreis Gießen ab Samstag, 24. April, 0 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Die Ausgangssperre gilt bis 5 Uhr sowie im weiteren Verlauf täglich von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags.
Maßgeblich für das Inkraft- und Außerkrafttreten der Beschränkungen durch die Bundesnotbremse ist die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises, die das Hessische Sozialministerium feststellt und veröffentlicht, nicht wie bisher die vom Landkreis Gießen tagesaktuell dargestellte Sieben-Tage-Inzidenz.
Das Sozialministerium informiert hier über die geltenden Regelungen für die Landkreise: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-notbremse
Der Landkreis Gießen stellt über sein Informationsangebot auf corona.lkgi.de aber weiterhin die tagesaktuell festgestellten Zahlen des Gesundheitsamtes bereit. Zudem wird in den FAQ | Landkreis Gießen – Corona (lkgi.de) erörtert, wie Unterschiede in den Inzidenzberechnungen zustande kommen können.
Am Montag wird die Bürgermeisterdienstversammlung des Landkreises Gießen über die Schließung der Kitas ab einer Inzidenz über 165 und die damit verbundene Notbetreuung beraten.
Weitere Informationen rund um die Regelungen der „Bundesnotbremse“ in Hessen gibt es unter:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/das-gilt-ab-24-april-2021