7. Oktober 2021
Neue Regeln für Antigen-Schnelltests
Änderungen bei den kostenlosen Bürgertestungen / Anpassung der Testcenter im Landkreis
Kostenlose Corona-Schnelltests sind ab Montag, 11. Oktober, nur noch für bestimmte Personen möglich. Hintergrund ist die geänderte Corona-Testverordnung des Bundes. Die kostenlosen Bürgertestungen werden damit eingeschränkt, weil es inzwischen umfassende Impfangebote gegen das Coronavirus gibt.
Die Schnelltests sind ein Angebot für Personen, die keine Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion aufweisen. Sie dienen dazu, unentdeckte Infektionen zu erkennen. Wer Symptome hat, muss sich an eine Hausarztpraxis oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Ein Test ist dann Teil der ärztlichen Versorgung.
Folgende Personen haben ab dem 11. Oktober weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest:
- Kinder , die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung vollendet haben
- Personen, die zum Zeitpunkt des Tests aus medizinischen Gründen – insbesondere wegen einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel – nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder deshalb in den letzten drei Monaten vor der Testung keine Impfung durchführen lassen konnten
- Personen, die zum Testzeitpunkt an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
- Personen, die sich zum Testzeitpunkt aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Absonderung befinden – zumindest dann, wenn der Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
Zusätzlich haben folgende Personen noch bis zum 31. Dezember 2021 Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest:
- Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Schwangere
- Studierende, bei denen eine Corona-Schutzimpfung mit einem anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut aufgezählten Impfstoffen erfolgt ist
Wer weiterhin Anspruch auf einen kostenlos Test hat, kann sich einmal in der Woche testen lassen und eine entsprechende Bescheinigung über das Ergebnis erhalten. Die Kosten eines Antigen-Schnelltests für alle anderen Personen werden von den Testcentern selbst festgelegt.
Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter passen ihr Testangebot im Landkreis Gießen an. Geschlossen werden die DRK-Testcenter in Heuchelheim, Hungen, Laubach, Lollar, Rodheim und Gießen (THM).
Ab Montag (11. Oktober) stehen weiterhin folgende Testcenter zur Verfügung:
DRK:
- Gießen, Seltersweg 85
- Gießen, Sommerlad
- Gießen, Kinopolis
- Grünberg, Gallushalle
- Lich, Bürgerhaus
- Pohlheim, Bürgerhaus Hausen
- Staufenberg, Stadthalle
- Wettenberg, Bürgerhaus Wißmar
Johanniter:
- Langgöns, Bürgerhaus
- Gießen Nord, Firma Neils & Kraft
Eine Übersicht der Teststellen von DRK und Johannitern im Landkreis Gießen mit den aktuellen Öffnungszeiten und dem Link zur Online-Terminbuchung sowie eine Übersicht der weiteren privat bzw. medizinisch geführten Teststellen im Landkreis gibt es hier.
Weitere Informationen zu den neuen Regeln für Antigen-Schnelltests gibt das Bundesministerium für Gesundheit und das Land Hessen.