5. Mai 2020
Mehr Handlungsspielraum ermöglicht schnellere Aufträge
Kreisausschuss erhöht Wertgrenzen für Vergaben vorübergehend auf 250.000 Euro
Landkreis Gießen. Um während der Pandemie-bedingten Krise flexibler und schneller Aufträge an die regionale Wirtschaft vergeben zu können, hat der Kreisausschuss den Handlungsspielraum der Landrätin und der hauptamtlichen Dezernenten vorübergehend erhöht. Sie können nunmehr Aufträge bis 250.000 Euro vergeben, nachdem der jeweilige Auftrag zuvor das übliche Vergabeverfahren durchlaufen hat, allerdings ohne, dass eine Entscheidung durch den Kreisausschuss nötig ist. Bisher lag die Wertgrenze bei 50.000 Euro, Aufträge mit größerem Volumen wurden vom Kreisausschuss entschieden. Die Entscheidung des Kreisausschusses, die Wertgrenze zu erweitern, ist zunächst bis Ende August befristet.
Landrätin Anita Schneider erklärt dazu: „Diese Entscheidung ist ein Beitrag, um die Wirtschaft unserer Region zu unterstützen. Denn gerade jetzt sind viele Betriebe auf sofortige Aufträge angewiesen. Die erweiterten Wertgrenzen ermöglichen eine schnelle Auftragsabwicklung, ohne dass sich daraus Einschränkungen oder gar Rechtsbrüche ergeben würden. Ich hoffe, dass wir mit dieser Entscheidung einige Aufträge für Beschaffungen oder Bauvorhaben zügig an heimische Unternehmen vergeben können und so auch ein Stück weit Wirtschaftsförderung leisten.“
Ziel: Schnelle Auftragsvergabe bei gleichbleibender Vorbereitung
Aufträge, deren Wertgrenze 250.000 Euro netto überschreiten, werden auch weiterhin vom Kreisausschuss entschieden. Da dieses Gremium unter normalen Umständen im 14-tägigen Rhythmus tagt, müssen Entscheidungen größerer Vergaben mitunter einige Tage aufgeschoben werden. Und da durch die Pandemie längere Abstände der Sitzungen wahrscheinlich sind, auf der anderen Seite aber schnelle Auftragsvergaben notwendig sind, wurden nun die rechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Die Landrätin versichert, dass dennoch die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. Sämtliche Aufträge werden von der beschaffenden Organisationseinheit und dem Vergabemanagement des Landkreises nach geltenden Gesetzen umgesetzt. Das heißt, dass die Vorbereitung eines Auftrags und die Erarbeitung eines Vergabevorschlags den üblichen Weg durchläuft. Lediglich die Entscheidung wird an anderer Stelle gefällt, nämlich durch die zuständige Dezernentin beziehungsweise den zuständigen Dezernenten. Der Kreisausschuss wird über die verteilten Aufträge informiert.