23. Oktober 2020
Landkreis setzt Vollzug der Sperrzeit-Verordnung nach Beschluss des Verwaltungsgerichthofs aus
Abweichung von den Weisungen des Landes
Landkreis Gießen. Nach der heute verkündeten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum vorläufigen Stopp der Sperrzeitverlängerung wird der Landkreis Gießen den Vollzug der Allgemeinverfügung in diesem Punkt außer Kraft setzen. Der Landkreis hatte in der vergangenen Woche als einen Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Sperrzeit für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten auf 23 Uhr festgesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof gab in zweiter Instanz einer Beschwerde gegen diese Maßnahme statt und begründete dies damit, dass die Verfügung nicht verhältnismäßig und rechtswidrig sei.
Landrätin Anita Schneider verweist darauf, dass der Landkreis mit der Verlängerung der Sperrzeit entsprechend dem Eskalationskonzept des Landes Hessen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gehandelt habe. „Wir werden nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs daher nun von der Weisung des Landes in diesem Punkt abweichen.“ Die Landrätin kündigt vor diesem Hintergrund eine Klärung mit dem Hessischen Sozialministerium an.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte gleichermaßen darauf hingewiesen, dass ein Verbot der Abgabe und des Konsums von Alkohol von 23 bis 6 Uhr als milderes und adäquates Mittel anzusehen sei.
Höchste Warnstufe erreicht
Der Landkreis Gießen hat am heutigen Freitagnachmittag um 15 Uhr mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 79,4 die höchste Stufe des Eskalationskonzepts erreicht. Der Verwaltungsstab des Landkreises wird in Abstimmung mit dem Hessischen Sozialministerium in den kommenden Tagen über weitere Schritte zur Eindämmung der Pandemie beraten.