17. März 2021

Landkreis berät Apotheken und Praxen fürs Mitmachen bei den kostenlosen Bürgertestungen

Gesundheitsamt wirbt für weitere Beteiligung

Der Landkreis Gießen möchte weitere Arztpraxen und Apotheken für die Teilnahme an den kostenlosen Bürgertestungen gemäß der Corona-Teststrategie des Bundes gewinnen. Das Gesundheitsamt berät interessierte Apotheken und Praxen vorab bei Fragen zur Umsetzung sowie rund um die nötigen Hygiene- und Arbeitsschutzbedingungen.

Der Landkreis hat vergangene Woche mit seiner 25. Allgemeinverfügung die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen, medizinische Labore sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen kostenlose Corona-Schnelltests anbieten können, wie es die überarbeitete Testverordnung des Bundes vorsieht. Formal ist dafür eine Beauftragung durch das Gesundheitsamt vor Ort notwendig. „Die Kosten können direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden, wenn dort zuvor eine Registrierung erfolgt ist“, erklärt Landrätin Anita Schneider. Die Aufnahme der Testungen muss außerdem im Vorfeld dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Interessierte Betreiber*innen von Apotheken, Praxen und medizinischen Einrichtungen können sich zur Beratung beim Gesundheitsamt des Landkreises Gießen melden unter Telefon 0641 9390-6021, E-Mail: cogrov@lkgi.de

Hinweise rund um Arbeitsschutz, weitere Voraussetzungen und Informationsmaterialien wie zum Beispiel die Einhaltung der Meldewege und entsprechende Formulare sind außerdem dem Informationsblatt zu den Anforderungen nach der Medizinprodukte-Abgabeverordnung zu entnehmen, das der Landkreis hier bereitstellt.

Interessierte finden hier zudem eine Übersicht über alle kostenlosen Testangebote des Landkreises sowie die weiteren Angebote für Bürgertestungen, die dem Gesundheitsamt angezeigt worden sind.