8. Juli 2020

Gut bedeckt aus gutem Grund

Auch wenn Masken oft stören, erfüllen sie ihren Zweck: Gesundheitsamt gibt Infos rund um Tragen und Bedeutung

Landkreis Gießen. Mal selbstgenäht und kunterbunt, mal hellgrün und nüchtern medizinisch: Masken gehören seit Corona zum Alltagsbild. Das Land Hessen hält an der Maskenpflicht für Einzelhandel, Bus und Bahn vorerst fest, auch der Landkreis Gießen hat das Tragen von Masken für den Besuch in seinen Verwaltungsgebäuden vorgeschrieben. Das Kreisgesundheitsamt weist auf die Wichtigkeit des Tragens von Masken in bestimmten Situationen hin. „Für viele ist es gerade an heißen Tagen unbequem und störend, eine Maske zu tragen. Aber es gibt weiterhin gute Gründe dafür“, sagt Landrätin Anita Schneider.

Zu stickig, zu umständlich, einfach im Weg – wer das Tragen einer Maske nicht gewöhnt ist, dem fällt der Umgang damit oft schwer. „Studien zeigen aber, dass die Mund-Nasen-Bedeckungen ganz offensichtlich zur Verhinderung einer Ausbreitung des Coronavirus beitragen können“, erklärt Schneider.

Studien belegen die Wirksamkeit des Tragens von Masken

So hatten Wissenschaftler in einer Studie die Verläufe der Pandemie in verschiedenen Ländern in Zusammenhang mit dem Tragen von Masken untersucht, Mitte Juni berichtete auch das Ärzteblatt darüber. „Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die frühe Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Zahl der COVID-19-Erkrankungen zurückging“, erklärt Dr. Anja Hauri, Leiterin des Sachgebiets Hygiene im Kreisgesundheitsamt. Dies war in asiatischen Ländern der Fall. In Japan beispielsweise gilt es ohnehin schon lange als gute Umgangsform, bei einer Erkältung Mund und Nase zu bedecken, um andere Menschen vor Ansteckung zu schützen.

„Wirksam sind Masken als Beitrag zur Reduzierung eines Ansteckungsrisiko aber nur dann, wenn sie richtig angelegt werden und Mund und Nase bedecken“, erklärt Hauri. Daher ist es weder sinnvoll, die Maske nur unter der Nase zu tragen, noch entspricht es der CoronaVerordnung des Landes. „Überall, wo Menschen sich begegnen, halten Masken einen Teil der feinsten Tröpfchen aus den Atemwegen zurück, die sich beim Sprechen in der Umgebung verteilen. So wird auch das Risiko niedriger, dass sich Erreger verbreiten.“ In Bereichen mit Maskenpflicht – wie im Einzelhandel – sind etwa fürs Verkaufspersonal nur dann Ausnahmen der Maskenpflicht möglich, wenn es eine geeignete Trennvorrichtung gibt. Allein das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern reicht nicht aus. Dies hat der Landkreis auch in seiner zuletzt verlängerten Allgemeinverfügung festgehalten.

  • Das Gesundheitsamt gibt noch einmal Tipps rund ums richtige Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen:
  • Vor dem Anlegen und vor dem Abnehmen sollte man sich die Hände mit Seife waschen. Wo keine Waschgelegenheit zur Verfügung steht, kann man ein begrenzt viruzides Desinfektionsmittel benutzen.
  • Die Maske sollte möglichst an den Bändern angefasst werden.
  • Wer eine Brille trägt, sollte diese vor dem Anlegen der Maske abund danach wieder aufsetzen. Wenn die Maske an der Nase und unter den Augen gut anliegt, verhindert das ein Beschlagen der Brille durch Atemluft.
  • Ist eine Maske durchfeuchtet, sollte man sie ablegen. Masken aus Stoff sollten regelmäßig in der Kochwäsche gereinigt und in einem verschlossenen Beutel – etwa einem Gefrierbeutel oder einer Butterbrottüte – aufbewahrt werden. Einmal-Masken aus der Apotheke gehören nach Gebrauch in den Restmüll.