21. Mai 2021
Gesundheitsamt gibt Tipps für Einrichtungen, die die Luca-App nutzen
Räume sollten unterteilt und in Pläne eingezeichnet werden
Die sinkende Zahl der Corona-Neuinfektionen ermöglicht Lockerungen im öffentlichen Leben im Landkreis Gießen. Ab Samstag (22. Mai) gelten nicht mehr die Regeln der „Bundesnotbremse“, sondern der Stufe eins des hessischen Landesplans. Damit können Restaurants, Cafés und Co. auch ihre Außenbereiche unter Auflagen wieder öffnen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen ist bereits seit Längerem an die Luca-App angeschlossen, die der digitalen Kontaktnachverfolgung dient. Zum Beispiel in der Gastronomie ersetzt sie die Papierlisten für die notwendige Registrierung von Gästen für eine Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt im Fall einer Infektion.
Um die Luca-App effektiv zu nutzen, gibt das Gesundheitsamt Gastronomen und Geschäftstreibenden Hinweise für eine sinnvolle Unterteilung ihrer Räume: Denn nur bis zu einer gewissen Größe des Raums ist eine effektive Kontaktverfolgung für das Gesundheitsamt möglich. Ist ein Raum zu groß und nicht unterteilt, ist es im Nachhinein kaum möglich, das Infektionsrisiko für Einzelne einzuschätzen, die zeitgleich mit der infizierten Person anwesend waren. Daher sind Unterteilungen sinnvoll – zum Beispiel in Bereiche, die weniger gut gelüftet werden können und für die ein erhöhtes Risiko für Aerosolbildung besteht, in unterschiedliche Tisch- und Sitzgruppen oder Wartebereiche. Dies gilt auch für Tische und Stühle im Freien – denn auch dort besteht nach den Kriterien des RKI ein Ansteckungsrisiko, wenn es zu Situationen kommt, in denen nur wenig Abstand eingehalten wird. Diese Unterteilung sollte in einem Lageplan eingezeichnet werden. Das Gesundheitsamt kann anhand eines solchen Plans anschließend Kontakte besser nachverfolgen.
Eine doppelte Datenangabe auf Papier und per App ist nicht nötig
Wer die Luca-App nutzt und in einem Restaurant oder einer anderen Einrichtung zu Gast ist, die ebenfalls die App nutzt, muss sich nicht zusätzlich in die Gästelisten auf Papier eintragen: Die Angabe der Daten über beide Wege ist nicht erforderlich.
Ist eine Person infiziert, fragt das Gesundheitsamt im Ermittlungsgespräch ab, ob sie die Luca-App nutzt. Sie wird dann gebeten, in der Luca-App über eine TAN ihre Historie – also die letzten Aufenthaltsorte – an das zuständige Gesundheitsamt freizugeben. Das Gesundheitsamt kontaktiert die betroffenen Einrichtungen und fordert sie auf, die zeitlich relevanten Check-ins über das Luca-System freizugeben. Die Check-ins werden vom Gesundheitsamt entschlüsselt, sodass eine schnelle und lückenlose Nachverfolgung der Kontaktpersonen eingeleitet werden kann. Personen, die zur Kontaktgruppe gehören, werden vom Gesundheitsamt entsprechend informiert. So können Infektionsketten erkannt und unterbrochen werden.