14. April 2020
Finanzielle Unterstützung für soziale Dienstleister
Landkreis Gießen finanziert soziale Einrichtungen und Dienstleistungen bis zum 30. April weiter
Landkreis Gießen. Die Einschränkungen in der Corona-Krise treffen nicht nur Wirtschaftsunternehmen, sondern auch Behinderten- und Suchthilfeeinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Kindertagespflegepersonen, Tagespflegeeinrichtungen oder Inklusionshelfer in Schulen und Kitas. Diese und weitere sozialen Einrichtungen und Dienstleister haben teilweise erhebliche finanzielle Einbußen zu verkraften, die bis zur Insolvenz führen können, weil Einrichtungen geschlossen werden und Dienstleistungen nicht genutzt werden können.
Um alle Beteiligten in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, wird der Landkreis Gießen seine vertraglichen Leistungserbringer nach dem Sozialgesetzbuch zunächst bis zum 30. April 2020 weiterfinanzieren – unabhängig davon, ob deren Einrichtungen geöffnet oder geschlossen sind.
„Wir möchten sicherstellen, dass soziale Dienstleister auch nach der Corona-Krise weiterarbeiten können“, sagt Landrätin Anita Schneider. Sozialdezernent Hans-Peter Stock ergänzt: „Nach dem Ende der Einschränkungen sind wir wieder dringend auf die Verfügbarkeit sozialer Dienstleistungen wie beispielsweise auf Tagespflegeeinrichtungen oder Leistungserbringer der Hilfen zur Erziehung angewiesen.“
Durch die Weiterfinanzierung sollen die Einrichtungen und Dienstleister ihre Personal- sowie die laufendenden Betriebskosten decken können. Somit können soziale Dienstleistungen auch für die Zeit nach der CoronaKrise erhalten bleiben. Eine Doppelfinanzierung beispielsweise über Kurzarbeitergeld oder ähnliches ist ausgeschlossen.