26. März 2020

Ausländerbehörde des Landkreises Gießen stellt sich krisensicher auf

Keine Nachteile bei ausländer- und leistungsrechtlichen Anliegen

Landkreis Gießen. Wie die meisten Abteilungen des Landkreises Gießen ist auch die Ausländerbehörde aufgrund der aktuellen Corona-Situation für den Publikumsverkehr bis zum 19. April vorerst geschlossen. Das führt zu veränderten Arbeitsprozessen und neuen Reglungen bei Terminvereinbarungen.

Alle Termine bis zum 19. April entfallen

Alle bis Sonntag, den 19. April 2020, vereinbarten Termine sind abgesagt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt bereits einen Termin zur Verlängerung oder Abholung des Aufenthaltstitels vereinbart hat, erhält in den nächsten Tagen ein Schreiben mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Inhaber eines vorläufigen Aufenthaltsrechts (Fiktionsbescheinigung) erhalten mit diesem Schreiben eine Bestätigung, dass die Fiktionsbescheinigung weiterhin gilt. Zudem erhalten sie einen neuen Termin nach dem 19. April. Kundinnen und Kunden, deren Termin nach einer Entscheidung über das Aufenthaltsrecht lediglich zur Abholung der elektronischen Dokumente diente, erhalten mit dem Schreiben eine Bestätigung über das bestehende Aufenthaltsrecht. Auch hier erfolgt eine neue Terminvergabe. Dadurch soll erreicht werden, dass Kundinnen und Kunden den für viele Bereiche notwendigen Nachweis über ihren Aufenthaltsstatus führen können. Diese Reglungen gelten vorerst bis zum 19. April. Eine Ausweitung ist offen und hängt von der weiteren Entwicklung ab.

Gültigkeit von Duldungen oder Gestattungen vorerst verlängert

Für Personen, die sich gegenwärtig geduldet (Duldung) oder gestattet (Aufenthaltsgestattung) im Landkreis Gießen aufhalten, gilt dieser Status auch nach Ablauf der bescheinigten Gültigkeit fort. Die Ausländerbehörde hat die jeweiligen Sozialleistungsträgers darüber informiert und steht mit diesen in engem Kontakt.

Anträge können per Post oder Mail eingereicht werden

Trotz der Schließung für den Publikumsverkehr, können Anträge und angeforderte Unterlagen weiterhin per Post oder per Mail an auslaenderbehoerde@lkgi.de gesendet werden. Das Team der Ausländerbehörde versucht weiterhin, allen Anliegen rasch gerecht zu werden, sodass keine Nachteile entstehen.