21. April 2021
Allgemeinverfügung bis zum 24. April verlängert
Landkreis wartet angekündigte Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ab
Der Landkreis Gießen verlängert die aktuell gültige 23. Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus bis zum kommenden Samstag, 24. April. Eigentlich wären die Regelungen am heutigen Mittwoch (21. April) ausgelaufen. Wegen der erwarteten bundeseinheitlichen Beschränkungen durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes verlängert der Landkreis seine Allgemeinverfügung vorerst nur um drei Tage.
Weitere Schritte hängen von den Änderungen des Infektionsschutztgesetzes ab, welche derzeit vorbereitet werden.
Im Wortlaut nachzulesen ist die nun erlassene 31. Allgemeinverfügung in den beiden Gießener Tageszeitungen sowie hier.
Die Lesefassung der 23. Allgemeinverfügung findet sich unter diesem Link.