Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Sportvereinen
Ausgefallene Veranstaltungen, kaum Probe- oder Trainings-Möglichkeiten und Nachwuchssorgen: All das sind Folgen der Corona-Pandemie, welche die Vereine nun vor große Herausforderungen stellen.
„Gerade jetzt sind die Förderung des Vereinslebens sowie Zuschüsse für den Veranstaltungs- und Kulturbereich wichtiger denn je“, sagt Landrätin Anita Schneider. Daher hat der Landkreis eine neue, kreative Fördermöglichkeit geschaffen: Denn 50 Prozent der Einnahmen, die der Landkreis durch Bußgelder aus Verstößen gegen Corona-Bestimmungen eingenommen hat, verwendet er nun für die Vereinsförderung. 2020 waren das Bußgelder in Höhe von rund 130.000 Euro. Für 2021 waren es bis Anfang März etwa 30.000 Euro.
Was wird gefördert?
Gefördert wird jeder Corona-bedingte finanzielle Mehraufwand. Darüber hinaus können auch finanzielle Ausfälle geltend gemacht werden, zum Beispiel wenn eine Veranstaltung, deren Einnahmen beim jährlichen Etat des Vereins einkalkuliert wurden, ersatzlos ausfallen musste.
Antragsberechtigung
Neben lokalen Kulturvereinen können alle gemeinnützigen Vereine und Sportvereine eine Förderung bis zu maximal 300 Euro beantragen.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum endet sobald die beschlossenen Fördergelder verausgabt sind.
Fördervoraussetzungen
Die Antragstellung und Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt direkt im Büro der Landrätin. Dort kann diese Förderung unbürokratisch per E-Mail beantragt werden.
Ihren Antrag sende Sie bitte an
Udo Liebich, E-Mail: udo.liebich@lkgi.de
Ihr Ansprechpartner beim Landkreis Gießen
Udo Liebich
Telefon: 0641 9390 1730
E-Mail: udo.liebich@lkgi.de