
Hinweis für Personen,
die Krankheitssymptome aufweisen
Das Vorgehen bei der Aufnahme von Patient*innen, bei denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen könnte, ist landesweit einheitlich geregelt. Zu den zu klärenden Punkten gehört unter anderem der Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall.
Das Gesundheitsamt arbeitet mit den niedergelassenen Ärzt*innen, dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie den Krankenhäusern zusammen.
Grundsätzlich sollten immer die Hausarztpraxis beziehungsweise außerhalb der Praxiszeiten der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der zentralen Rufnummer 116117 telefonisch erste Ansprechpersonen sein.


Allgemeinverfügung
Diese Regeln gelten derzeit im Landkreis Gießen:
Hier finden Sie Ergänzungen zu den Allgemeinverfügungen